Lehrstuhlgeschichte
Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte steht in einer breitgefächerten Forschungstradition. Bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 01.01.1900 bildete das römische Recht die unmittelbare Grundlage des damals noch in weitem Umfang geltenden gemeinen Rechts. Im 19. Jahrhundert nahm u.a. der annähernd 50 Jahre in Erlangen lehrende Christian Friedrich Glück eine herausragende Position in der Geschichte der Fakultät ein. Dessen opus magnum, ein auf etwa 60 Bände angelegter Kommentar mit dem Titel „Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld“ zu der spätantiken Rechtssammlung von Kaiser Justinian I., wurde zwar bereits zur Zeit seiner Abfassung als methodisch überholt angesehen, gilt jedoch als „Schlüssel für die Epoche des usus modernus“ (Schiemann 1993, S. 295) und wurde gar als ,“Summe“ der Pandekten‘ (Liermann 1943, S. 202) apostrophiert.
Neben Glück ist mit Georg Friedrich Puchta der – nach Savigny – „zweite Vater“ der historischen Rechtsschule zu nennen, der den ersten Band seines Werkes zum Gewohnheitsrecht während seiner Zeit in Erlangen (1821-1828) abfaßte. Auch für weitere namhafte Vertreter der Jurisprudenz stellte eine römischrechtliche Professur in Erlangen zumindest eine Zwischenstation innerhalb ihrer akademischen Laufbahn dar, so für Alois Brinz, Roderich v. Stintzing, August Bechmann, Lothar v. Seuffert, Konrad Maximilian Hellwig, Theodor Kipp, Paul Oertmann, Heinrich Siber und Julius Binder.
Mit Bernhard Kübler, einem Philologen und Schüler Theodor Mommsens, gewann die um die Wende des 19. zum 20. Jahrhundert erstarkende Erforschung der Antiken Rechtsgeschichte an Bedeutung, als deren programmatischer Vordenker der Begründer des Münchener Instituts für Antike Rechtsgeschichte und Papyrusforschung, Leopold Wenger, gelten kann. Während die überkommene Erforschung der Römischen Rechtsgeschichte und des römischen Rechts vor allem auf die dogmatische Grundlegung des damals geltenden Rechts gerichtet war, lag demgegenüber der Antiken Rechtsgeschichte ein umfassenderer Forschungsansatz zugrunde: umfassender sowohl in territorialer und zeitlicher Hinsicht etwa durch die Einbeziehung der altorientalischen Quellen; umfassender insbesondere auch in Bezug auf Umfang und Art der herangezogenen Quellen: mit der Erforschung der antiken Urkunden und anderer Quellen entstanden Kontaktpunkte zur Epigraphik und Papyrologie (vgl. dazu Schiemann 1988 S. 29). Die Behandlung und Erforschung der Antiken Rechtsgeschichte wurde von Erwin Seidl und Johannes Herrmann fortgeführt und weiterentwickelt. Weitere Lehrstuhlinhaber waren Gottfried Schiemann und Gerhard Ries. Seit 1999 wird der Lehrstuhl von Hans-Dieter Spengler geleitet.
Literatur
- Liermann, Hans: Die Erlanger Juristenfakultät 1743-1943, in: Deutschlands Erneuerung, 1943, 198.
- Leiser, Wolfgang: Die Juristische Fakultät, in: Erlangen, Geschichte der Stadt, 1982, 125.
- Schiemann, Gottfried: Antike Rechtsgeschichte in Erlangen, in: Akademische Gedenkfeier zu Ehren von Prof. Dr. jur. Johannes Herrmann, 1988, 28.
- Schiemann, Gottfried: Rechtswissenschaft und Antike in Erlangen, in: 250 Jahre Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 1993, 291.
- Wittern, Renate: Die Professoren und Dozenten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen 1743-1960. Teil 1: Theologische Fakultät und Juristische Fakultät.