Sommersemester 2024

Donnerstag 12-14 Uhr, Audimax

Hinweis: Die Vorlesung beginnt erst ab der zweiten Vorlesungswoche

Die Vorlesung behandelt das fünfte Buch des BGB. Schwerpunktmäßig geht es um die gesetzliche Erbfolge, die testamentarische Erbfolge, die Rechtsstellung des Erben, den Erbschaftsanspruch, die Vor- und Nacherbschaft, das gemeinschaftliche Testament und die Grundzüge des Rechts des Erbscheins.

Dienstag 12-14 Uhr, JDC 2.282

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch beruht bekanntermaßen auf dem römischen Recht, vor allem im Schuldrecht, im Mobiliarsachenrecht und Erbrecht. So sind nicht nur die wesent- lichen Prinzipien des Privatrechts wie etwa die Grundsätze von Treu und Glauben, der Pri- vatautonomie oder des Vertrauensschutzes und die privatrechtlichen Institute Schöpfungen der römischen Jurisprudenz, sondern es lassen sich auch unzählige Details der gesetzlichen Regelung auf römische Rechtstexte zurückführen. Freilich kodifiziert das BGB das römische Recht in der Form, wie es Ende des 19. Jh. an den Universitäten wissenschaftlich gelehrt wurde. Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Herkunft dieser Rechtsfiguren, die anhand von konkreten Falllösungen entwickelt wurden und wegen ihrer Überzeugungskraft gleichsam überzeitliche Gültigkeit besitzen. Hierzu werden ausgewählte römische Rechtstexte – die den Studierenden samt Übersetzung zur Verfügung gestellt werden – interpretiert.

Dienstag 16-18 Uhr, JDC 2.281

Die Vorlesung will die Rechtsordnungen des Altertums, die sich im Umkreis des Mittelmeers entwickelt haben, die Bedingungen und Voraussetzungen ihrer Erforschung darstellen. Beginnend mit den ältesten rechtlichen Schriftdenkmälern, den Keilschriftrechten des Zweistromlandes, soll ein Bogen über Ägypten hin zu den Rechten des archaischen und klassischen Griechenlands sowie zum jüdischen Recht gezogen werden. Einen weiteren Schwerpunkt werden die Wechselwirkungen zwischen dem Recht des römischen Kaiserreichs und den provinzialen Gewohnheiten bilden.

Thema: „Cicero de lege agraria“

Kochstraße. 4, R.2.058 (gem. mit Prof. Dr. Christoph Schubert, Lehrstuhl für lateinische Philologie

Thema: Aktuelles zur Gestaltung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen

Thema: Die „weibliche Geschlechtsehre“ als ersatzfähiger Schaden